Der Fahrlehrerberuf
Als Fahrlehrer vermitteln Sie Fahrschülern unterschiedlichen Alters sowohl theoretisch als auch praktisch den Umgang mit dem Auto sowie das Verhalten im Straßenverkehr.
In der theoretischen Ausbildung vermitteln sie Fahrschülern Verkehrsregeln und trainieren mit ihnen das Verhalten im Straßenverkehr.
In der praktischen Ausbildung vermitteln sie ihren Fahrschülern den Umgang mit Fahrzeug sowie die Beobachtung und Wahrnehmung im Straßenverkehr.
Als Fahrlehrer sind Sie ein gefragter Experte in allen Bereichen rund um Verkehr und Transport. Mit Ihrer qualifizierten Ausbildung und entsprechenden Fort- und Weiterbildungen sind Sie ein Ansprechpartner für Ihre Schüler sowie für regionale Speditions- und Transportunternehmen.
Unabhängig davon, ob Sie als angestellter Fahrlehrer arbeiten oder Ihre eigene Fahrschule führen: Sie sind ein wichtiger Begleiter für junge Menschen auf dem Weg zur Mobilität, für gewerbliche Berufskraftfahrer in Ihrer Stadt und für jüngere und ältere Mitbürger im Hinblick auf die Verkehrssicherheit.
Ihre Entscheidung für den Beruf des Fahrlehrers ist eine Entscheidung für eine Aufgabe mit viel Verantwortung.
Wir von der Verkehrsfachschule Welpott begleiten Sie auf Ihrem Weg von Anfang an.
Sehen Sie sich in Ruhe auf unserer Homepage um und informieren Sie sich ausführlich über Ihren Traumberuf.
Voraussetzungen für den Beruf Fahrlehrer
Um Fahrschüler ausbilden zu dürfen, wird eine Fahrlehrerlaubnis benötigt. Bei den Fahrlehrerlaubnisklassen wird unterschieden zwischen der Grundfahrlehrerlaubnis „BE" (Pkw) und den Erweiterungen „A" (Motorrad), „CE" (Lkw) und „DE" (Bus).
Diese Fahrlehrerlaubnisse können Sie unabhängig von Ihrem Beruf und Ihrer bisherigen Tätigkeit erwerben, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Eignung und Zuverlässigkeit
Nach dem Fahrlehrergesetz kann eine Fahrlehrerlaubnis erwerben, wer geistig, körperlich und fachlich geeignet sowie persönlich zuverlässig ist.
Ihre geistige und körperliche Eignung weisen Sie durch ein ärztliches Zeugnis nach. Ihre persönliche Zuverlässigkeit wird anhand eines Führungszeugnisses überprüft, das Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde beantragen.
Die fachliche Eignung zum Fahrlehrer legen Sie durch die erfolgreiche Absolvierung der verschiedenen Fahrlehrerprüfungen dar.
Mindestalter
Für die Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist ein Mindestalter von 22 Jahren vorgeschrieben. Mit der Ausbildung können Sie jedoch bereits vor Vollendung des 22. Lebensjahres beginnen.
In Einzelfällen kann Ihre zuständige Straßenverkehrsbehörde auch Ausnahmen von dem Erfordernis des Mindestalters genehmigen.
Vorbildung
Sie benötigen eine abgeschlossene Hauptschulbildung sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf.
Als gleichwertige Vorbildung werden unter anderem folgende Schulabschlüsse anerkannt: Allgemeine Hochschulreife (Abitur), fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur), Fachhochschulreife.
Auch bei einigen anderen Abschlüssen (wie z.B. Dienstgrad des Unteroffiziers bei der Bundeswehr) kann auf die Berufsausbildung verzichtet werden.
Führerscheine
Sie benötigen für die verschiedenen Fahrlehrerlaubnisklassen die nachfolgend angegeben Führerscheine:
Grundfahrerlaubnis
BE
Fahrlehrerlaubnisklasse BE
Führerschein BE + CE + A*
Erweiterungen A, CE und DE
Fahrlehrerlaubnisklasse A
Führerschein BE + CE + A
Fahrlehrerlaubnisklasse CE
Führerschein BE + CE + A*
Fahrlehrerlaubnisklasse DE
Führerschein BE + CE + DE + A*
*hier reicht der Führerschein A
beschränkt auf leistungsbegrenzte Krafträder bis 25 KW aus.
Erläuterung der einzelnen
Führerscheinklassen
Führerschein BE
Pkw mit Anhänger
Alt: Klasse 3
Führerschein CE
Lkw mit Anhänger
Alt: Klasse 2
Führerschein A
Motorrad
Alt: Klasse 1
In unserem Ausbildungszentrum befindet sich
selbstverständlich auch eine Fahrschule. Falls Sie also noch
nicht im Besitz der erforderlichen Führerscheine sein
sollten, so können Sie diese dort jederzeit kurzfristig vor
Beginn der Ausbildung oder auch während des Lehrganges
ergänzen.
Fahrpraxis
Grundfahrlehrerlaubnis BE
Für den Erwerb der
Fahrlehrerlaubnis BE müssen Sie nachweisen, dass Sie
innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre
Kraftfahrzeuge der Klasse B geführt haben.
Diesen Nachweis können Sie z.B. durch die Vorlage einer
Bescheinigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung erbringen,
aus der sich ergibt, dass Sie für den vorgeschriebenen
Zeitraum ein Kraftfahrzeug der Klasse B auf Ihren Namen
versichert hatten.
Sofern Sie die Fahrpraxis nicht auf einem eigenen Fahrzeug
erworben haben, besteht auch die Möglichkeit, dass Sie in
einer eidesstattlichen Versicherung erklären, dass Sie
regelmäßig ein fremdes Kraftfahrzeug genutzt haben.
Erweiterungen A, CE und DE
Für die Fahrlehrerlaubnisse A, CE
und DE müssen Sie jeweils 2 Jahre Fahrpraxis in der
entsprechenden Klasse nachweisen.
Für die Klassen CE und DE
genügt es auch, wenn Sie Fahrzeuge der entsprechenden Klasse
ein halbes Jahr hauptberuflich gefahren haben.
Ausbildung
In unserer Verkehrsfachschule in
Lübbecke besuchen Sie für 5 Monate den
Grundausbildungslehrgang BE, in dem wir Ihnen die für die
Fahrlehrerprüfungen notwendigen Kenntnisse umfassend
vermitteln.
Die Ausbildung umfasst dabei in einem theoretischen Teil neben den Bereichen Fahrschulpädagogik, Verkehrsverhaltenslehre und Straßenverkehrsvorschriften auch allgemeinrechtliche Grundkenntnisse sowie ein Basiswissen zur Kfz-Technik.Vorkenntnisse aus dem pädagogischen, rechtlichen oder technischen Bereich sind für die Ausbildung nicht erforderlich.
In einem fahrpraktischen
Ausbildungsteil werden Sie ferner durch unsere Fahrlehrer
für die Fahrprobe zu einem verkehrsgerechten, gewandten und
umweltbewussten Fahrer weitergebildet.
Über diese vom Fahrlehrergesetz geforderte Ausbildung hinaus werden Sie bei uns zielgerichtet auf die 2. Ausbildungsphase in Ihrer Ausbildungsfahrschule vorbereitet.
In Rollenspielen planen und
gestalten Sie einzelne Theoriestunden sowie auch praktische
Fahrstunden, um sich Einblicke und Erfahrungen im Anleiten
eines Fahrschülers zu verschaffen. Darüber hinaus ist uns
neben der Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und
Erfahrungen Ihre gezielte Vorbereitung auf die
Fachkundeprüfung (2. Teilprüfung) besonders wichtig.
Während des Grundausbildungslehrganges bieten wir Ihnen deshalb die Möglichkeit durch das Schreiben von Probeklausuren unter Prüfungsbedingungen für den schriftlichen Teil der Fachkundeprüfung zu üben.
Ferner trainieren wir mit Ihnen
während des Lehrganges im Rahmen von simulierten mündlichen
Prüfungen auch das Prüfungsgespräch des mündlichen Teiles
der Fachkundeprüfung.
Der Zeitraum zwischen der
schriftlichen und mündlichen Fachkundeprüfung beträgt ca. 2
- 4 Wochen.
2. Ausbildungsphase (Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule)
Nach erfolgreicher Absolvierung der „Fahrprobe" und „Fachkundeprüfungen" erhalten Sie eine „befristete Fahrlehrerlaubnis".Mit dieser „befristeten Fahrlehrerlaubnis" absolvieren Sie nunmehr innerhalb von 2 Jahren ein 4 1/2 monatiges Praktikum in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule.
Bei der Suche nach einer geeigneten Ausbildungsfahrschule in Ihrer Region sind wir Ihnen gern behilflich. In der Ausbildungsfahrschule werden Sie in den täglichen Ablauf eines Fahrschulbetriebes eingebunden.
Bei Praktikumsbeginn begleiten Sie Ihren Ausbildungsfahrlehrer, später bilden Sie dann selbständig Fahrschüler in Theorie und Praxis aus. In der Mitte sowie am Ende des Praktikums kehren Sie für jeweils eine Woche zu einem Pädagogischen Seminar in unsere Ausbildungsstätte zurück.
Diese Seminare dienen dem
Austausch und der Aufarbeitung der von Ihnen im Praktikum
gesammelten Erfahrungen.
Fördermöglichkeiten
Föderung der
Fahrlehrerausbildung nach dem
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG
(MEISTER-BAFöG)
Voraussetzung: Sie haben eine
abgeschlossene Berufsausbildung und noch keine staatliche
Förderung in der Vergangenheit in Anspruch genommen!Sie
haben Anspruch auf Förderung der Lehrgangs- und
Prüfungsgebühren.
Die Förderung wird zu 30% als
Zuschuss und 70% als zinsgünstiges Darlehen
gewährt.Unterhaltsförderung wird zusätzlich gewährt, wenn
nach Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse (Familie/Lebens-
Ehepartner) die Förderkriterien erfüllt werden.
Das Darlehen wird von der KfW-Bank
ausgezahlt und ist während der Ausbildung sowie 2 Jahre nach
Ausbildungsende (insgesamt für höchstens 6 Jahre) zins- und
tilgungsfrei.
Der Darlehensbetrag wird dann in
monatlichen Raten von mindestens 128,-- € über einen
Zeitraum von max. zehn Jahren zurückgezahlt.
Förderung durch die
Bundesagentur für Arbeit Bildungs-Gutschein
Die Fahrlehrerausbildung kann
nach dem Sozialgesetzbuch III bei Vorliegen der persönlichen
Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert
werden (Bildungs-Gutschein).
Eine Förderung setzt eine
Beratung durch die Arbeitsagentur vor Beginn der Ausbildung
voraus.
Je nach den persönlichen
Verhältnissen können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren,
Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltsgeld
gewährt werden.
Förderung für
Bundeswehrangehörige
Für Zeitsoldaten ist eine
Förderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
möglich.Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen
Berufsförderungsdienst (BFD).
Förderung
im Rahmen der beruflichen Rehabilitation
Die Unfall-Versicherungsträger
z.B. die Berufsgenossenschaften, die Deutsche
Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung
Nord und die Bundesagentur für Arbeit gewähren für
berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfen und
Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bis zu 100% der
Kosten.
Ansprechpartner
Für Ihre Fragen und weitere Informa-tionen stehe ich gerne zur Verfügung:
Marco Knollmann
Tel. 05741 2329077
Mobil 0170 4880387
marco.knollmann@welpott.de
Fahrlehrerausbildung
»
Fahrlehrer BE
» Fahrlehrer
A
»
Fahrlehrer CE
»
Fahrlehrer DE
»
Antragstellung
» Fördermöglichkeiten
»
Fahrlehrerprüfung
Fahrl. Fortbildungen
»
Fortbildung gem. § 33a
»
Betriebswirtschaftsseminar
»
Ausbildungsfahrlehrer



