Der Fahrlehrerberuf

Als Fahrlehrer vermitteln Sie Fahrschülern unterschiedlichen Alters sowohl theoretisch als auch praktisch den Umgang mit dem Auto sowie das Verhalten im Straßenverkehr.

In der theoretischen Ausbildung vermitteln sie Fahrschülern Verkehrsregeln und trainieren mit ihnen das Verhalten im Straßenverkehr.

In der praktischen Ausbildung vermitteln sie ihren Fahrschülern den Umgang mit Fahrzeug sowie die Beobachtung und Wahrnehmung im Straßenverkehr.

Als Fahrlehrer sind Sie ein gefragter Experte in allen Bereichen rund um Verkehr und Transport. Mit Ihrer qualifizierten Ausbildung und entsprechenden Fort- und Weiterbildungen sind Sie ein Ansprechpartner für Ihre Schüler sowie für regionale Speditions- und Transportunternehmen.

Unabhängig davon, ob Sie als angestellter Fahrlehrer arbeiten oder Ihre eigene Fahrschule führen: Sie sind ein wichtiger Begleiter für junge Menschen auf dem Weg zur Mobilität, für gewerbliche Berufskraftfahrer in Ihrer Stadt und für jüngere und ältere Mitbürger im Hinblick auf die Verkehrssicherheit.

Ihre Entscheidung für den Beruf des Fahrlehrers ist eine Entscheidung für eine Aufgabe mit viel Verantwortung. Wir von der Verkehrsfachschule Welpott begleiten Sie auf Ihrem Weg von Anfang an.

Sehen Sie sich in Ruhe auf unserer Homepage um und informieren Sie sich ausführlich über Ihren Traumberuf.

Voraussetzungen für den Beruf Fahrlehrer

Um Fahrschüler ausbilden zu dürfen, wird eine Fahrlehrerlaubnis benötigt. Bei den Fahrlehrerlaubnisklassen wird unterschieden zwischen der Grundfahrlehrerlaubnis „BE" (Pkw) und den Erweiterungen „A" (Motorrad), „CE" (Lkw) und „DE" (Bus).

Diese Fahrlehrerlaubnisse können Sie unabhängig von Ihrem Beruf und Ihrer bisherigen Tätigkeit erwerben, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Eignung und Zuverlässigkeit


Nach dem Fahrlehrergesetz kann eine Fahrlehrerlaubnis erwerben, wer geistig, körperlich und fachlich geeignet sowie persönlich zuverlässig ist.

Ihre geistige und körperliche Eignung weisen Sie durch ein ärztliches Zeugnis nach. Ihre persönliche Zuverlässigkeit wird anhand eines Führungszeugnisses überprüft, das Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde beantragen.

Die fachliche Eignung zum Fahrlehrer legen Sie durch die erfolgreiche Absolvierung der verschiedenen Fahrlehrerprüfungen dar.

Mindestalter

Für die Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist ein Mindestalter von 22 Jahren vorgeschrieben. Mit der Ausbildung können Sie jedoch bereits vor Vollendung des 22. Lebensjahres beginnen.

In Einzelfällen kann Ihre zuständige Straßenverkehrsbehörde auch Ausnahmen von dem Erfordernis des Mindestalters genehmigen. Vorbildung Sie benötigen eine abgeschlossene Hauptschulbildung sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf.

Als gleichwertige Vorbildung werden unter anderem folgende Schulabschlüsse anerkannt: Allgemeine Hochschulreife (Abitur), fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur), Fachhochschulreife.

Auch bei einigen anderen Abschlüssen (wie z.B. Dienstgrad des Unteroffiziers bei der Bundeswehr) kann auf die Berufsausbildung verzichtet werden. Führerscheine Sie benötigen für die verschiedenen Fahrlehrerlaubnisklassen die nachfolgend angegeben Führerscheine:

Grundfahrerlaubnis BE

Fahrlehrerlaubnisklasse BE                        Führerschein BE + CE + A*

Erweiterungen A, CE und DE

Fahrlehrerlaubnisklasse A                           Führerschein BE + CE + A

Fahrlehrerlaubnisklasse CE                        Führerschein BE + CE + A*

Fahrlehrerlaubnisklasse DE                        Führerschein BE + CE + DE + A*

*hier reicht der Führerschein A beschränkt auf leistungsbegrenzte Krafträder bis 25 KW aus.

 

Erläuterung der einzelnen Führerscheinklassen

Führerschein BE                      Pkw mit Anhänger                   Alt: Klasse 3

Führerschein CE                      Lkw mit Anhänger                    Alt: Klasse 2

Führerschein A                        Motorrad                                  Alt: Klasse 1


In unserem Ausbildungszentrum befindet sich selbstverständlich auch eine Fahrschule. Falls Sie also noch nicht im Besitz der erforderlichen Führerscheine sein sollten, so können Sie diese dort jederzeit kurzfristig vor Beginn der Ausbildung oder auch während des Lehrganges ergänzen.

Fahrpraxis

Grundfahrlehrerlaubnis BE

Für den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis BE müssen Sie nachweisen, dass Sie innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre Kraftfahrzeuge der Klasse B geführt haben.

Diesen Nachweis können Sie z.B. durch die Vorlage einer Bescheinigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung erbringen, aus der sich ergibt, dass Sie für den vorgeschriebenen Zeitraum ein Kraftfahrzeug der Klasse B auf Ihren Namen versichert hatten.

Sofern Sie die Fahrpraxis nicht auf einem eigenen Fahrzeug erworben haben, besteht auch die Möglichkeit, dass Sie in einer eidesstattlichen Versicherung erklären, dass Sie regelmäßig ein fremdes Kraftfahrzeug genutzt haben.

Erweiterungen A, CE und DE

Für die Fahrlehrerlaubnisse A, CE und DE müssen Sie jeweils 2 Jahre Fahrpraxis in der entsprechenden Klasse nachweisen. Für die Klassen CE und DE genügt es auch, wenn Sie Fahrzeuge der entsprechenden Klasse ein halbes Jahr hauptberuflich gefahren haben.

 Ausbildung

 1. Ausbildungsphase (in unserer Verkehrs-Fachschule)

In unserer Verkehrsfachschule in Lübbecke besuchen Sie für 5 Monate den Grundausbildungslehrgang BE, in dem wir Ihnen die für die Fahrlehrerprüfungen notwendigen Kenntnisse umfassend vermitteln.

Die Ausbildung umfasst dabei in einem theoretischen Teil neben den Bereichen Fahrschulpädagogik, Verkehrsverhaltenslehre und Straßenverkehrsvorschriften auch allgemeinrechtliche Grundkenntnisse sowie ein Basiswissen zur Kfz-Technik.Vorkenntnisse aus dem pädagogischen, rechtlichen oder technischen Bereich sind für die Ausbildung nicht erforderlich.

In einem fahrpraktischen Ausbildungsteil werden Sie ferner durch unsere Fahrlehrer für die Fahrprobe zu einem verkehrsgerechten, gewandten und umweltbewussten Fahrer weitergebildet.

Über diese vom Fahrlehrergesetz geforderte Ausbildung hinaus werden Sie bei uns zielgerichtet auf die 2. Ausbildungsphase in Ihrer Ausbildungsfahrschule vorbereitet.

In Rollenspielen planen und gestalten Sie einzelne Theoriestunden sowie auch praktische Fahrstunden, um sich Einblicke und Erfahrungen im Anleiten eines Fahrschülers zu verschaffen. Darüber hinaus ist uns neben der Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen Ihre gezielte Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung (2. Teilprüfung) besonders wichtig.

Während des Grundausbildungslehrganges bieten wir Ihnen deshalb die Möglichkeit durch das Schreiben von Probeklausuren unter Prüfungsbedingungen für den schriftlichen Teil der Fachkundeprüfung zu üben.

Ferner trainieren wir mit Ihnen während des Lehrganges im Rahmen von simulierten mündlichen Prüfungen auch das Prüfungsgespräch des mündlichen Teiles der Fachkundeprüfung.

Der Zeitraum zwischen der schriftlichen und mündlichen Fachkundeprüfung beträgt ca. 2 - 4 Wochen.

 

2. Ausbildungsphase (Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule)

Nach erfolgreicher Absolvierung der „Fahrprobe" und „Fachkundeprüfungen" erhalten Sie eine „befristete Fahrlehrerlaubnis".Mit dieser „befristeten Fahrlehrerlaubnis" absolvieren Sie nunmehr innerhalb von 2 Jahren ein 4 1/2 monatiges Praktikum in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule.

 Bei der Suche nach einer geeigneten Ausbildungsfahrschule in Ihrer Region sind wir Ihnen gern behilflich. In der Ausbildungsfahrschule werden Sie in den täglichen Ablauf eines Fahrschulbetriebes eingebunden.

Bei Praktikumsbeginn begleiten Sie Ihren Ausbildungsfahrlehrer, später bilden Sie dann selbständig Fahrschüler in Theorie und Praxis aus. In der Mitte sowie am Ende des Praktikums kehren Sie für jeweils eine Woche zu einem Pädagogischen Seminar in unsere Ausbildungsstätte zurück.

Diese Seminare dienen dem Austausch und der Aufarbeitung der von Ihnen im Praktikum gesammelten Erfahrungen.

Fördermöglichkeiten

Föderung der Fahrlehrerausbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG (MEISTER-BAFöG)

Voraussetzung: Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und noch keine staatliche Förderung in der Vergangenheit in Anspruch genommen!Sie haben Anspruch auf Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.

Die Förderung wird zu 30% als Zuschuss und 70% als zinsgünstiges Darlehen gewährt.Unterhaltsförderung wird zusätzlich gewährt, wenn nach Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse (Familie/Lebens- Ehepartner) die Förderkriterien erfüllt werden.

Das Darlehen wird von der KfW-Bank ausgezahlt und ist während der Ausbildung sowie 2 Jahre nach Ausbildungsende (insgesamt für höchstens 6 Jahre) zins- und tilgungsfrei.

Der Darlehensbetrag wird dann in monatlichen Raten von mindestens 128,-- € über einen Zeitraum von max. zehn Jahren zurückgezahlt.

Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit Bildungs-Gutschein

Die Fahrlehrerausbildung kann nach dem Sozialgesetzbuch III bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden (Bildungs-Gutschein).

Eine Förderung setzt eine Beratung durch die Arbeitsagentur vor Beginn der Ausbildung voraus.

Je nach den persönlichen Verhältnissen können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltsgeld gewährt werden.

Förderung für Bundeswehrangehörige

Für Zeitsoldaten ist eine Förderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) möglich.Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Berufsförderungsdienst (BFD).

Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation

Die Unfall-Versicherungsträger z.B. die Berufsgenossenschaften, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Nord und die Bundesagentur für Arbeit gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfen und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bis zu 100% der Kosten.




Ansprechpartner

Für Ihre Fragen und weitere Informa-tionen stehe ich gerne zur Verfügung:

Marco Knollmann
Tel. 05741 2329077
Mobil 0170 4880387 marco.knollmann@welpott.de

Beruf Fahrlehrer

Als Fahrlehrer vermitteln Sie Fahrschülern unterschiedlichen Alters sowohl theoretisch als auch praktisch den Umgang mit dem Auto sowie das Verhalten im Straßenverkehr.

In der praktischen Ausbildung...

WIEHEN-THERME

Für alle Mehrtages-Seminare haben wir im Hotel der WIEHEN-THERME Struckmeyer ein Zimmerkontingent reserviert.

Nehmen Sie die Buchung unter dem Stichwort "Welpott" bitte selbst vor.