Verkehrsfachschule Welpott
Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse A
Die Ausbildung
zum Fahrlehrer der Klasse A (Motorrad)
dauert einen Monat. Als
Fahrlehrer der Klasse A sind Sie
berechtigt Mofa, M, A1
und A auszubilden.
Der
Erstkontakt mit den Fahrschülern
sollte bereits bei den 15- und
16-jährigen durch die Klassen A1
und M und die Mofa-Ausbildung
erfolgen. Denn ein früher
positiver Kontakt zu Ihren
Kunden ist ein nicht zu
unterschätzender Vorteil auf dem
Fahrschulmarkt.
Wenn Sie zudem als
Seminarleiter für
Fahranfängeraufbauseminare (ASF)
und Punkteabbauseminare (ASP)
tätig werden wollen, ist die
Fahrlehrerlaubnis der Klasse A
eine gesetzliche
Voraussetzung, die Sie
erfüllen müssen.
Daher ist die Ausbildung zum
Fahrlehrer der Klasse A nach
der Klasse BE eine wichtige
Zusatzausbildung. Sowohl für
jeden angestellten Fahrlehrer,
wie auch für den Selbständigen.
Inhalte der Fahrlehrerausbildung Klasse A
| Verkehrsverhalten | 45 Stunden (je 45 Minuten) |
|---|---|
| Fahrzeugtechnik | 30 Stunden (je 45 Minuten) |
| Fahren | 10 Stunden (je 45 Minuten) |
| Verkehrspädagogik | 55 Stunden (je 45 Minuten) |
| Gesamt | 140 Stunden (je 45 Minuten) |
Voraussetzungen zur Fahrlehrerausbildung Klasse A
| Fahrlehrerlaubnis | Klasse BE |
|---|---|
| Fahrpraxis | 2 Jahre auf einem Fahrzeug der Klasse A (ohne Leistungsbeschränkung) innerhalb der letzten 5 Jahre |
| Ausbildung | einmonatige Ausbildung |
| Fachliche Eignung | Bestehen der Fahrlehrerprüfung Klasse A |
Ansprechpartner
Für Ihre Fragen und weitere Informa-tionen stehe ich gerne zur Verfügung:
Marco Knollmann
Tel. 05741 2329077
Mobil 0170 4880387
marco.knollmann@welpott.de
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