Verkehrsfachschule Welpott

Bestimmungen zur allg. Fortbildung nach § 33a, Abs. 1
Fortbildungspflicht

Jeder Fahrlehrer muss jeweils innerhalb von 4 Jahren eine allgemeine Fortbildung absolvieren.

Zeitliche Aufteilung

Der Fortbildungspflicht kann man nachkommen, indem man innerhalb der 4 Jahre:

• Einen dreitägigen zusammenhängenden Kurs besucht

• Einzelne Lehrgangstage oder Kombinationen aus 2 zusammenhängenden Tagen besucht.

• Bei einer solchen Aufteilung erhöht sich die Anzahl der Tage auf insgesamt 4 Tage.


Inhalte der bewährten 3-tägigen Fortbildungsveranstaltung

Das Programm behandelt Themen wie:

• Problemfälle, Änderungen und Neuerungen im Straßenverkehrsrecht

• Fahrlehrerrecht, Haftung und Versicherung

• Pädagogik

• Technik

• Neue Geschäftsfelder, Kooperationen - aber richtig

• So tickt die Jugend (Werbemittel Facebook)

• Alkohol + Drogen mit Selbstversuch

• Weltneuheit: Fahrercam  » www.driverscam.de


Fahrschulbetriebswirtschaftliches Seminar
§ 11 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG

Betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind für die erfolgreiche Führung einer Fahrschule unerlässlich. Alle diejenigen, die eine Fahrschulerlaubnis beantragen oder als verantwortlicher Leiter eine Fahrschule führen wollen, müssen ein solches 90 Stunden umfassendes Seminar besuchen.

Wir bieten Ihnen im Betriebswirtschafts-Seminar eine praxisnahe Vorbereitung auf Ihre Selbständigkeit. Fachdozenten unterrichten Sie auf den Gebieten des Arbeits-, Steuer- und Wettbewerbsrechts, um nur einige Themen zu nennen.

Um Ausbildungsfahrlehrer werden zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

• der Fahrlehrer hat innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre haupt- beruflich Fahrschülern der Klasse B Unterricht in Theorie und Praxis erteilt

• der Fahrlehrer hat ein 3-tägiges Einweisungsseminar nach § 9b, Abs. 1, FahrlG in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte absolviert

• Ein Ausbildungsfahrlehrer darf nur in einer Ausbildungsfahrschule tätig werden.

Eine Fahrschule wird unter den folgenden Voraussetzungen als Ausbildungsfahrschule anerkannt:

• der Inhaber oder der verantwortliche Leiter ist selbst Ausbildungsfahrlehrer

• der Inhaber oder der verantwortliche Leiter besitzt seine Fahrschulerlaubnis seit mindestens 3 Jahren

• der Inhaber oder der verantwortliche Leiter hat sich in der Vergangenheit als zuverlässig erwiesen


Die Ausbildung von Fahrlehreranwärtern ist also unter einer der beiden folgenden Voraussetzungen möglich:

• der Ausbildungsfahrlehrer ist gleichzeitig auch seit mindestens 3 Jahren Inhaber der Fahrschulerlaubnis (da ein Fahrlehrer erst nach 2 Jahren die Fahrschulerlaubnis erhalten kann, muss er also insgesamt seit mindestens 5 Jahren die Fahrlehrerlaubnis besitzen)

• der angestellte Ausbildungsfahrlehrer ist an einer Fahrschule tätig, deren Leiter ebenfalls die Qualifikation eines Ausbildungsfahrlehrers besitzt.


Ansprechpartner

Für Ihre Fragen und weitere Informa-tionen stehe ich gerne zur Verfügung:

Marco Knollmann
Tel. 05741 2329077
Mobil 0170 4880387 marco.knollmann@welpott.de

Beruf Fahrlehrer

Als Fahrlehrer vermitteln Sie Fahrschülern unterschiedlichen Alters sowohl theoretisch als auch praktisch den Umgang mit dem Auto sowie das Verhalten im Straßenverkehr.

In der praktischen Ausbildung...

WIEHEN-THERME

Für alle Mehrtages-Seminare haben wir im Hotel der WIEHEN-THERME Struckmeyer ein Zimmerkontingent reserviert.

Nehmen Sie die Buchung unter dem Stichwort "Welpott" bitte selbst vor.